Webinare

Gem. § 179 Abs. 8 haben die Schwerbehindertenvertretungen und deren stellevertretende Mitglieder einen Anspruch auf Übernahme der durch die Tätigkeit entstehenden Kosten gegenüber dem Arbeitgeber. Dazu zählen auch die Kosten für erforderliche Bildungsangebote. Die Kosten rechne ich daher direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab.